Marc A. Bigger BIGGER Marketforce wird nachfolgend BIGGER Marketforce gennant.
1.1. Alle Leistungen von BIGGER Marketforce gegenüber dem Kunden erfolgen ausschliesslich zu den nachfolgenden AGB
1.2. Diese AGB gelten auch für zukünftige Geschäfte zwischen den Vertragspartnern, auch wenn bei künftigem Vertragsabschluss darauf nicht nochmals Bezug genommen werden sollte.
1.3. Regelungen, die den AGB entgegenstehen, gelten nur, sofern sie schriftlich vereinbart wurden.
2.1. Die Erstbesprechung sowie die Offerte sind kostenlos und für beide Parteien unverbindlich.
2.2. Detail-/Variantenberechnungen, Budgetplanungen sowie Pflichtenhefte sind kostenpflichtig.
2.3. Die Offerte sowie ein allfälliges Pflichtenheft enthält alle geplanten Leistungen und wird durch die schriftliche Bestätigung des Kunden Vertragsgegenstand. Alle nachträglichen Änderungen sind als Vertragsänderungen zu verstehen und werden als Autorkorrekturen nach Aufwand verrechnet.
3.1 BIGGER Marketforce unterscheidet bei den Aufträgen solche nach fix offerierten Stundensätzen und solchen, die variabel über einen längeren Zeitraum abgerechnet werden.
3.2 Aufträge mit einem fix offerierten Stundensatz werden von BIGGER Marketforce auch entsprechend in dieser Zeit erledigt und verrechnet.
3.3 Variable Aufträge sind Arbeiten, die Projektbezogen über einen längeren Zeitraum gehen und jeweils monatlich nach tatsächlichem Aufwand abgerechnet werden. Die Angaben auf den Offerten sind Richtwerte über den geschätzten Stundenaufwand und können vom offerierten Aufwand nach oben oder nach unten teilweise stark abweichen. BIGGER Marketforce informiert die Kunden, wenn die im Angebot aufgeführten Stunden aufgebraucht sind und der Budgetrahmen erweitert werden muss.
3.4 Kunden können für ein Jahr eine bestimmte Anzahl an Stunden fix kaufen. Diese Stunden werden vom Kunden bei Auftragserteilung bezahlt und können als Guthaben nach belieben bezogen werden. Der Bezug der Stunden muss mit BIGGER Marketforce mindestens 5 Tage im Voraus zwecks Ressourcenplanung angekündigt werden.
4.1. Jeder an BIGGER Marketforce erteilte Auftrag ist ein Dienstleistungsvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Arbeiten gerichtet ist.
4.2. Sämtliche Leistungen von BIGGER Marketforce, einschliesslich der Urheberbezeichnung sind als persönliche geistige Schöpfungen durch das Urheberrechtgesetz geschützt und dürfen ohne Zustimmung von BIGGER Marketforce weder im Original noch bei der Reproduktion geändert werden. Jede Nachahmung, auch von Teilen der Arbeiten, ist unzulässig. Ein Verstoss gegen diese Bestimmung berechtigt BIGGER Marketforce, eine Vertragsstrafe in Höhe von 200% der vereinbarten Vergütung zu verlangen.
4.3. BIGGER Marketforce überträgt dem Kunden die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nicht anders vereinbart, wird jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen.
4.4. Für grafische Kreationen räumt BIGGER Marketforce dem Kunden ein ausschliessliches, inhaltliches auf das Medium beschränktes Nutzungsrecht ein. Für die Nutzung der auftragsbezogenen Ergebnisse aus Konzept, Design und Programmierung in anderen Medien bedarf es einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung zwischen BIGGER Marketforce und dem Kunden. Für die Kreation arbeitet BIGGER Marketforce mit Partnerunternehmen zusammen
4.5. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung an den Kunden über.
4.6. Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte bedarf der Einwilligung von BIGGER Marketforce.
4.7. Über den Umfang der Nutzung steht BIGGER Marketforce ein Auskunftsanspruch zu.
4.8. BIGGER Marketforce hat das Recht, auf den fertiggestellten Arbeiten als Urheber genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt BIGGER Marketforce zum Schadenersatz. Ohne Nachweis eines höheren Schadens beträgt der Schadensersatz 100% der vereinbarten Vergütung.
4.9. Vorschläge des Kunden oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht.
5.1. An Entwürfen und Reinausführungen werden Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen.
5.2. Die Versendung von Entwürfen und Reinausführungen erfolgt auf Gefahr und auf Rechnung des Kunden. Bei Beschädigung oder Verlust hat der Kunde die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung der Originale notwendig sind.
5.3. BIGGER Marketforce ist nicht verpflichtet, Dateien, Quellfiles oder Layouts, die auf dem Computer erstellt wurden, an den Kunden herauszugeben, falls dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde oder Teil eines Auftrages ist. Wünscht der Kunde die Herausgabe von Computerdateien, ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten. Falls BIGGER Marketforce dem Kunden Computerdateien zur Verfügung gestellt hat, dürfen diese nur mit vorheriger Genehmigung geändert oder an Dritte weitergegeben werden.
6.1. Der Kunde unterstützt BIGGER Marketforce bei der Erfüllung der vertraglich definierten Leistungen. Dazu gehört das rechtzeitige zur Verfügung stellen von Informationen, Datenmaterial, soweit die Mitwirkungsleistungen des Kunden dies erfordern. Dies wird in der Regel in einem Meeting vorgängig so besprochen.
6.2. Sofern sich der Kunde verpflichtet hat, BIGGER Marketforce im Rahmen der Vertragsdurchführung (Texte, Bilder, Grafiken, Logos, Musik- und Videosequenzen, Zeichnungen, Datenbankinhalte o.ä.) Materialien zu beschaffen, hat der Kunde diese BIGGER Marketforce umgehend in einem digitalen Format zur Verfügung zu stellen. Dieses Material ist auf einem Datenträger (CD, DVD, USB o.ä.) eindeutig zugeordnet und bezeichnet abgespeichert und enthält alle Elemente in einer zur unmittelbaren Verarbeitung geeigneten Form. Ist eine Konvertierung des vom Kunden überlassenen Materials erforderlich, so übernimmt der Kunde die hierfür anfallenden Kosten. Der Kunde stellt sicher, dass BIGGER Marketforce die zur Nutzung dieser Materialien erforderlichen Rechte erhält. Die Einbeziehung der genannten Materialien geschieht ausschliesslich auf eigene Gefahr des Kunden.
7.1. BIGGER Marketforce ist berechtigt, zur Vertragserfüllung Dritte beizuziehen und steht für die sorgfältige Auswahl und deren Instruktion.
7.2. Werden für die Erfüllung des Auftrages vom Kunden weitere Vertragsparteien hinzugezogen, lehnt BIGGER Marketforce jede Verantwortung für eine verspätete, fehlerhafte, oder unvollständige Projektarbeit ab, sofern das Verschulden auf das Einbeziehen von Dritten zurückzuführen ist.
8.1. Wird ein erteilter Auftrag durch den Kunden reduziert oder annulliert, ist er verpflichtet, BIGGER Marketforce von allen bereits eingegangenen Verbindlichkeiten freizustellen und BIGGER Marketforce alle Verluste zu ersetzen und bereits erbrachte Leistungen zu vergüten, die sich aus der Reduktion oder Annullierung ergeben haben oder bis zu dieser bereits getätigt worden sind.
8.2. Bei einer Annullierung durch den Kunden hat BIGGER Marketforce Anspruch auf 100% der vertraglich genehmigten Vergütung und erhält das Recht, die bisher geleisteten Arbeiten anderweitig zu verwenden.
9.1. Für die Teilnahme an einer Präsentation («Pitch») steht BIGGER Marketforce eine angemessene Vergütung zu, die zumindest den gesamten Personal- und Sachaufwand von BIGGER Marketforce für die Präsentation sowie alle Fremdleistungen deckt. Erhält BIGGER Marketforce nach der Präsentation keinen Auftrag, so bleiben alle Leistungen von BIGGER Marketforce, insbesondere die Präsentationsunterlagen und deren Inhalt im Eigentum von BIGGER Marketforce. Der Kunde ist in keiner Form berechtigt, diese weiter zu nutzen und muss alle Unterlagen unverzüglich BIGGER Marketforce zurückgeben. BIGGER Marketforce ist berechtigt, alle erbrachten Leistungen für die Präsentation, die nicht genutzt werden, anderweitig zu verwenden. Die Weitergabe von Präsentationsunterlagen an Dritte sowie deren Veröffentlichung oder Verbreitung ist ohne ausdrückliche Zustimmung von BIGGER Marketforce nicht zulässig. Bei Verstoss gilt 4.2
10.1. BIGGER Marketforce haftet dem Kunden gegenüber gleich aus welchem Rechtsgrund nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
10.2. BIGGER Marketforce wird die von BIGGER Marketforce entworfenen Vorlagen dem Kunden vorlegen, damit dieser die darin enthaltenen sachlichen Angaben überprüfen kann. Gibt der Kunde die Vorlagen frei, übernimmt er die alleinige Haftung für die Richtigkeit der sachlichen Angaben.
10.3. Der Kunde haftet in vollem Umfange gegenüber Dritten für Rechtsverletzungen durch Inhalte auf Publikationen.
10.4. BIGGER Marketforce haftet nicht für die patent-, muster-, urheber- und markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der gelieferten Ideen, Anregungen, Vorschläge, Konzeptionen, Entwürfe usw.
10.5 Bigger Marketforce ist bei der «Schweizerischen Mobiliar» gegen berufliche- oder betriebliche Haftpflichtansprüche überobligatorisch versichert.
11.1. Autorkorrekturen sind vom Kunden verursachte, nicht offerierte Zusatzleistungen. Als Autorkorrekturen gelten fehlerhafte, oder nicht der Offerte entsprechend angelieferte Daten bzw. Unterlagen und Vorlagen, oder nachträgliche Änderungen der Auftragsumfanges.
11.2. Für Terminverschiebungen, die durch Autorkorrekturen verursacht werden, ist der Kunde verantwortlich.
11.3. Autorkorrekturen werden separat in Rechnung gestellt und nach Aufwand zu den üblichen Stundenansätzen von BIGGER Marketforce berechnet, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
12.1. BIGGER Marketforce verlangt vom Produzenten ein «Gut zum Druck» (PDF oder Proof) und vergleicht dieses mit dem «Gut zur Produktion». In speziellen Fällen kann BIGGER Marketforce dieses zur Unterschrift an den Kunden weiterleiten.
12.2. Verzichtet der Kunde auf ein «Gut zum Druck», lehnt BIGGER Marketforce jede Verantwortung für eine fehlerhafte Produktion der Druckmittel ab.
12.3 Aufträge für grafische Erzeugnisse sind nicht Kerngebiet von BIGGER Marketforce und werden grundsätzlich durch externe Partner resp. Freelancer ausgeführt. BIGGER Marketforce instruiert, kontrolliert und überwacht die Aufgaben im Auftrag des Kunden. Grundsätzlich gilt in diesen Bereichen Punkt 6.
13.1. Wenn nichts anderes vereinbart ist, beginnt der Vergütungsanspruch von BIGGER Marketforce für jede einzelne, erbrachte Leistung (ausgenommen Punkt 2.1). Massgeblich für die Vergütung der Leistungen sind die jeweils gültigen Offerten oder Pflichtenhefte von BIGGER Marketforce, soweit nicht etwas Abweichendes vereinbart ist.
13.2. Arbeitsleistungen oder Aufschläge für Nacht-, Samstags-, Sonntags- und Feiertagsarbeit werden nach Absprache separat vergütet.
13.3. Nebenleistungen sind vom Kunden zu ersetzen, falls diese nicht ausdrücklich in der gültigen Offerte aufgeführt und abgegolten sind. Fahrzeiten, Fahrtkosten, Spesen und gegebenenfalls Übernachtungskosten, die im Zusammenhang mit Leistungen entstehen, die BIGGER Marketforce nicht am Ort seiner Geschäftsstelle erbringen kann, werden ebenfalls in Rechnung gestellt. Reisezeiten gelten als Arbeitszeiten. Für Farbausdrucke, Botendienste, aussergewöhnliche Versandkosten, Fotos, Reproduktionen, Satz, Druck und andere Zusatzleistungen muss der Kunde aufkommen.
14.1. Zahlungen sind innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug von Skonto fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
14.2. Bei Zahlungsverzug ist BIGGER Marketforce berechtigt, weitere Lieferungen und Leistungen zurückzuhalten und Verzugszinsen (5%) geltend zu machen.
14.3. Gelieferte Waren und Daten bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von BIGGER Marketforce .
14.4. Erstreckt sich der Auftrag über längere Zeit, oder erfordert von BIGGER Marketforce hohe finanzielle Vorleistungen, sind angemessene Abschlagzahlungen zu leisten. Als angemessen gilt vereinbart: 30% der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung, 30% nach Fertigstellung von 50% der Arbeiten und 40% nach Ablieferung.
14.5 Bei Neukunden gilt grundsätzliche 30% Vorauskasse.
14.6 Die Bezahlung erfolgt grundsätzlich in Schweizer Franken (CHF) auf das Bankkonto von BIGGER Marketforce , es sei denn, es wurde etwas anderes vereinbart.
14.7 Bankkonto: UBS (Schweiz) AG, IBAN: CH45 0023 1231 1530 6101
15.1. Die Abnahme hat innerhalb von 14 Werktagen zu erfolgen.
15.2. Verweigert der Kunde die Abnahme von Strategien, Planungen, grafische Erzeugnisse usw., so hat er BIGGER Marketforce unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 5 Werktagen, die Kritikpunkte mit genauer Beschreibung schriftlich zu melden.
15.3. Geht innerhalb des genannten Zeitraums weder eine Abnahmeerklärung noch Kritikpunkte bei BIGGER Marketforce ein, so gilt die Arbeit als abgenommen.
15.4. Wird die Arbeit in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung jeweils bei Abnahme des Teiles fällig.
16.1. Beide Parteien verpflichten sich zur Geheimhaltung sämtlicher Informationen, d. h. von Erfahrungen und technischem Wissen (Know-How) sowie Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, die gegenseitig in Form von mündlichen und schriftlichen Informationen, technischen oder nicht technischen Daten, Zeichnungen, sonstigen Dokumenten und Unterlagen sowie in gegenständlicher Form zugänglich gemacht worden sind oder zugänglich gemacht werden und zu irgendeiner Zeit beiden Parteien zur Kenntnis gegeben werden oder in dessen Besitz gelangen.
16.2. Die Parteien verpflichten sich, alle in diesem Zusammenhang stehenden Informationen nur an solche Mitarbeiter in dem Umfang weiterzugeben, wie es zur Durchführung von Arbeiten, Untersuchungen oder Hilfeleistungen erforderlich ist. Mitarbeiter und Angestellte sind, soweit sie hierzu nicht bereits aufgrund ihres Arbeitsvertrages angehalten sind, gleichermassen zur Geheimhaltung zu verpflichten.
16.3. Die Parteien verpflichten sich ebenso, gegenseitig erhaltene Informationen nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung des anderen selbst oder von ihm nachweislich autorisierte Personen an Dritte weiterzugeben.
16.4. BIGGER Marketforce darf den Kunden auf seiner Website oder in anderen Medien als Referenzkunden nennen. BIGGER Marketforce darf ferner die erbrachten Leistungen zu Demonstrationszwecken öffentlich wiedergeben oder auf sie hinweisen, es sei denn, der Kunde kann ein entgegenstehendes berechtigtes Interesse schriftlich geltend machen.
17.1. Abweichende Bestimmungen müssen schriftlich vereinbart werden.
17.2. Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer der Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen lässt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Vielmehr tritt an die Stelle der nichtigen Bestimmungen dasjenige, was dem gewollten Zweck am nächsten kommt.
17.3. Es gilt schweizerisches Recht.
17.4. Gerichtsstand ist 5630 Muri AG.